Auto kaufen/verkaufen: Was passiert mit der Autoversicherung?

Eine Frage, die sich viele Autobesitzer stellen, wenn sie sich von ihrem Fahrzeug trennen oder sich ein neues anschaffen wollen: Was passiert mit der Kfz-Versicherung, wenn das Auto verkauft bzw. ein neues gekauft wird?

Auto kaufen/verkaufen: Was passiert mit der Autoversicherung?

Muss die Versicherung nach dem Verkauf des Autos gekündigt werden?

Entgegen der landläufigen Annahme müssen Sie Ihre Autoversicherung nicht kündigen, wenn Sie Ihr Fahrzeug verkauft haben. Dies gilt auch dann, wenn Sie sich ein neues Auto kaufen. In beiden Fällen spricht man vom sogenannten Risikowegfall. Mit dem Wegfall des versicherten Gegenstandes, also mit dem Verkauf Ihres Autos, erlischt Ihre Autoversicherung automatisch. Eine Information an die Versicherungsgesellschaft ist ebenfalls nicht notwendig, da die Autoversicherung von der Zulassungsstelle über den Wechsel des Fahrzeughalters in Kenntnis gesetzt wird.

Durch den Kauf Ihres Autos hat der neue Besitzer jedoch die Möglichkeit, die Police bei Ihrer vorherigen Versicherung fortzuführen. Hierfür werden dann in der Regel neue Konditionen ausgehandelt. Möchte der Käufer das Fahrzeug bei einem anderen Unternehmen versichern lassen, gilt Ihre Autoversicherung als gekündigt, sobald der Zulassungsstelle eine neue Police vorliegt.

Muss die Autoversicherung beim Fahrzeugwechsel gekündigt werden?

Nein. Wie beim Verkauf Ihres Autos entfällt auch beim Kauf eines neuen Autos aufgrund des Risikowegfalls die Notwendigkeit zur Kündigung. Darüber hinaus besteht keine Verpflichtung, das neue Auto bei derselben Versicherungsgesellschaft versichern zu lassen. Auch von einem Sonderkündigungsrecht ist nicht die Rede, da keinerlei Fristen zu beachten sind.

Was bedeutet es, wenn das Auto abgemeldet wird?

Wenn Sie Ihr Fahrzeug längere Zeit nicht nutzen, sollte es sinnvollerweise abgemeldet werden. Damit wird die Versicherungspolice praktisch „eingefroren“, sodass Sie keine Beiträge mehr zahlen müssen. Die Abmeldung wird bei der Zulassungsstelle vorgenommen, die automatisch die Versicherung sowie das Finanzamt (zwecks Kfz-Steuer) informiert. Im Gegenzug darf das Fahrzeug nicht mehr auf der Straße oder im öffentlichen Raum bewegt oder abgestellt werden, weshalb auch die Kennzeichen entwertet werden müssen. Die Stilllegung wird in den Fahrzeugpapieren vermerkt. Innerhalb von sieben Jahren können Sie Ihr Fahrzeug erneut zulassen, danach erlischt die Betriebserlaubnis. Eine endgültige Kfz-Abmeldung ist ebenfalls möglich, bedarf aber eines Verwertungsnachweises, bspw. durch einen Schrottplatz.

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